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   BVerwG, 05.07.1955 - I C 78.55   

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https://dejure.org/1955,4670
BVerwG, 05.07.1955 - I C 78.55 (https://dejure.org/1955,4670)
BVerwG, Entscheidung vom 05.07.1955 - I C 78.55 (https://dejure.org/1955,4670)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juli 1955 - I C 78.55 (https://dejure.org/1955,4670)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berufung eines Richters durch anfechtbaren Verwaltungsakt - Vorschriftsgemäße Besetzung des Verwaltungsgerichts - Erfordernis der Ernennung eines Richters durch den Ministerpräsidenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 1936, 182
  • DÖV 1956, 182
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Hessen, 29.07.1985 - L 3 U 1020/83

    Berufung; Ehrenamtlich; Richter; Minister; Senat; Spruchkörper; Amtsenthebung;

    Vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wurde im Urteil vom 5. Juli 1955 (DÖV 1956, 182) zwischen Verstößen gegen dienstrechtliche Vorschriften und Verstößen gegen zwingende gerichtsverfassungsrechtliche Vorschriften unterschieden und im letzteren Fall ohne weiteres die Unwirksamkeit des Verwaltungsaktes angenommen.

    Abgesehen davon wird in der Literatur (vgl. Brackmann, a.a.O., Band I/1, S. 188 t) entgegen älterer Rechtsprechung (vgl. BSGE 2, 101; 11, 1; BVerwGE DÖV 1956, 182) mit guten Gründen die Auffassung vertreten, dass es für die verfahrensrechtlichen Folgen grundsätzlich nicht darauf ankommen kann, ob z.B. die Ernennung eines Berufsrichters nichtig (§ 18 DRiG) oder zurückzunehmen ist (§ 19 DRiG), weil die Rücknahme der Ernennung gegebenenfalls auf den Zeitpunkt der Ernennung zurückwirkt und es eine dem § 14 Bundesbeamtengesetz (BBG) entsprechende Vorschrift nicht gibt, die richterlichen Entscheidungen trotz Rücknahme der Ernennung Wirksamkeit beimisst.

  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 CB 5.85

    Beschluss - Tatbestandsberichtigungsantrag - Mündliche Verhandlung -

    Die Frage, ob die Mitwirkung eines auf Grund einer wirksamen, wenn auch anfechtbaren Wahl berufenen ehrenamtlichen Richters nicht erst dann zur vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts führen kann, nachdem die Wahl aufgehoben worden ist (vgl. Urteile vom 5. Juli 1955 - BVerwG 1 C 78.55 - <DÖV 1956, 182> und vom 14. März 1963 - BVerwG 3 C 108.61 - ; Kopp, VwGO, 7. Aufl., § 26 Rz 3, § 29 Rz 5 unter Hinweis auf § 15 Rz 3 und § 24 Rz 2; Redeker/von Oertzen, VwGO, 8. Aufl., § 26 Rz 2, § 28 Rz 2; Eyermann/Fröhler, VwGO, 8. Aufl., § 26 Rz 4, § 28 Rz 1 a; § 29 Rz l), bedarf keiner Entscheidung.
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